Die Idee ist naheliegend: E-Scooter als Zugfahrzeug, ein kompakter Anhänger für Gepäck, Ausrüstung oder den nächsten Campingausflug. Technisch funktioniert das – aber was sagt die Rechtslage? Die Antwort hängt davon ab, wo du fährst, welches Fahrzeug du nutzt und in welchem Land du unterwegs bist.
Auf dieser Seite geben wir dir einen ehrlichen Überblick: Was ist in welchem Land geregelt, wo gibt es Graubereiche und was solltest du konkret tun, bevor du losfährst. Wir erweitern diese Seite laufend um weitere Länder. Keine Juristensprache, keine Panikmache – aber auch keine falschen Versprechen.
🇩🇪 Darf man in Deutschland mit dem E-Scooter einen Anhänger ziehen?
Auf öffentlichen Straßen: Nein. Die eKFV verbietet den Anhängerbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ausdrücklich (§ 8 eKFV – siehe Gesetzestext).
Auf privatem Gelände: Ja – und genau hier liegt die Stärke des Scitch-Systems. Campingplätze, Marinas, Ferienanlagen, Betriebsgelände, Golfplätze, Eventflächen – überall dort, wo kein öffentliches Verkehrsrecht gilt, ist der Betrieb mit Anhänger problemlos möglich. Du brauchst lediglich die Zustimmung des Betreibers. Scitch wurde genau für diese Anwendungsfälle entwickelt: flexibel, sicher und ohne Eingriff in die Fahrzeugstruktur.
Was passiert bei einem Verstoß?
Wer trotzdem mit Anhänger auf öffentlichen Wegen fährt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro (siehe Bußgeldkatalog). Man beachte jedoch auch mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz – mehr auf unserer Seite zur Versicherung.
Was ändert sich ab 2027?
Am 19. Dezember 2025 stimmte der Bundesrat der eKFV-Novelle zu. Die neuen Regelungen treten nach einer Übergangsfrist Anfang März 2027 in Kraft. Das Verbot des Anhängerbetriebs auf öffentlichem Grund bleibt dabei ausdrücklich bestehen – es ändert sich in diesem Punkt nichts. Grundlage für die Bestätigung des Verbots ist der Evaluierungsbericht der BASt auf Grundlage des Fachartikels der VKU (2019). Aus unserer Sicht wurden dabei veraltete Daten herangezogen – wir arbeiten deshalb zusammen mit einer Hochschule an der Erhebung neuer Daten.
Stand: März 2026
🇨🇭 Darf man in der Schweiz mit dem E-Scooter einen Anhänger ziehen?
In der Schweiz ist das Ziehen eines Anhängers mit dem E-Scooter – auf Schweizerdeutsch E-Trottinett – offiziell erlaubt – das bestätigt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in seinen aktuellen Vorschriften (Stand Juli 2025).
Das Gesetz ist eindeutig: Anhänger an E-Trottinetts sind zulässig, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger betriebssicher ist, der Anhänger nicht breiter als 1,00 m ist und das Betriebsgewicht 80 kg nicht überschreitet – so steht es ausdrücklich in Art. 210 VTS und Art. 68 Abs. 7 VRV. Ergänzend gilt: E-Trottinetts sind in der Schweiz den Velos (Fahrrädern) verkehrsrechtlich gleichgestellt (Art. 42 Abs. 4 VRV), bestätigt durch die Bundesstelle für Unfallverhütung (BFU).
Was bedeutet das für E-Trottinett-Fahrer in der Schweiz?
Die gesetzliche Grundlage ist klar – halte dich an die definierten Grenzwerte: Anhängerbreite maximal 1,00 m, Betriebsgewicht des Anhängers maximal 80 kg, und die Kombination muss fahrtechnisch sicher sein. Ein E-Trottinett-Anhänger ist damit in der Schweiz auf öffentlichen Strassen legal – vorausgesetzt, das Zugfahrzeug und der Anhänger erfüllen die technischen Anforderungen. Das Scitch-Kupplungssystem ist auf genau diese Anforderungen ausgelegt.
Auf privatem Gelände – Campingplätze, Marinas, Ferienanlagen, Betriebsgelände – ist der Betrieb mit E-Trottinett und Anhänger ohnehin unproblematisch, solange der Betreiber zustimmt. Genau für diese Anwendungsfälle wurde Scitch entwickelt.
Und die Versicherung?
Auch in der Schweiz gilt: Prüfe vorab, ob deine Versicherung den Anhängerbetrieb am E-Trottinett ausdrücklich einschließt. Auf unserer Versicherungsseite findest du mehr Informationen.
- ASTRA – Vorschriften Zulassung & Betrieb Motorfahrräder, Stand Juli 2025 (astra.admin.ch)
- Art. 42 VRV – Volltext (swissrights.ch)
- VRV als PDF – Stand 1. Juli 2025 (admin.ch)
- BFU – Elektrische Fahrzeuge: Wo darf ich fahren? (bfu.ch)
- ASTRA – Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge (astra.admin.ch)
Stand: März 2026
🇦🇹 Darf man in Österreich mit dem E-Scooter einen Anhänger ziehen?
Bisher waren in Österreich E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt und ein Anhängerbetrieb war somit möglich – sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf privatem Gelände.
Das wird sich jedoch voraussichtlich ab 1. Mai 2026 ändern: Eine bereits beim Nationalrat eingebrachte Regierungsvorlage (36. StVO-Novelle) sieht in § 68a Abs. 2 ein ausdrückliches Verbot vor – Wortlaut: „Auch das Ziehen eines Anhängers ist unzulässig.“ Scitch verfolgt die Entwicklung aktiv und hat eine Stellungnahme eingereicht. Wenn du als Privatperson eine Stellungnahme abgeben möchtest, kannst du dies hier tun. Auf privatem Gelände bleibt der Betrieb in jedem Fall unberührt.
Wer in Österreich mit Anhänger unterwegs ist, sollte die aktuelle Gesetzeslage laufend prüfen. Auf privatem Gelände – Campingplätze, Betriebsflächen, Tourismusanlagen – ist der Betrieb in jedem Fall unproblematisch, solange der Betreiber zustimmt. Genau für diese Anwendungsfälle wurde Scitch entwickelt.
Und die Versicherung?
Auch in Österreich gilt: Prüfe vorab, ob deine Versicherung den Anhängerbetrieb ausdrücklich abdeckt. Auf unserer Versicherungsseite findest du mehr Details.
Hinweis:Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick zum Stand unserer Recherche und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich – und sie unterscheiden sich je nach Land, Region und Fahrzeugtyp. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt zu kontaktieren. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar!



